Die Entwicklung des Rechtsstandorts Karlsruhe
13. November 2025, 10 bis 11.30 Uhr
Ort: Gemeindezentrum Durlach
Am 26. Juli 1950 entschied der Deutsche Bundestag in einer mehr als lebhaften Sitzung, den Sitz des neu zu errichtenden Bundesgerichtshofes nach Karlsruhe zu legen. Diese abschließende Entscheidung des Gesetzgebers war gewissermaßen der Gründungsakt für die bald schon als "Residenz des Rechts" bezeichnete ehemalige badische Landeshauptstadt. Mit dem Gesetz vom 4. Mai 1951 bestimmte der Bundestag dann auch Karlsruhe als (damals vorläufigen) Sitz des Bundesverfassungsgerichts.
Der Vortrag von Dr. Detlev Fischer, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und seit 2005 ehrenamtlicher Leiter des Rechtshistorischen Museums, befasst sich mit diesen Prozessen und zeichnet daran anschließend an markanten Entscheidungen und Persönlichkeiten die Entwicklung des Rechtsstandortes Karlsruhe nach. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den ersten drei Jahrzehnten.
Vorträge bei den "jungen alten" immer am Mittwoch und Donnerstag, jeweils 10.00 bis 11.30 Uhr, ihm Gemeindezentrum Durlach, Am Zwinger 5, und zeitgleich online unter www.jungealte.info
Vorträge zu allen relevanten Themen aus Wissenschaft, Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Theologie, jeweils am Mittwoch und Donnerstag, 10.00 bis 11.30 Uhr im Gemeindezentrum Durlach, Am Zwinger 5 und Online-Zugang unter www.jungealte.info.
Unkostenbeitrag 4 Euro
Webseite des Veranstalters (https://www.eeb-karlsruhe.de)
Kontakt
E-Mail: annette.weiss@kbz.ekiba.de
Telefon: 0721 20397-191
Karlstraße 56, 76133 Karlsruhe