Unberührt von der Errichtung des Landes Baden-Württemberg im Jahre 1952 blieben zunächst u.a. die obersten Verwaltungsgerichte der bisherigen Länder bestehen, also der Verwaltungsgerichtshof Freiburg, der Verwaltungsgerichtshof Württemberg-Baden mit Sitz in Stuttgart und einem Außensenat in Karlsruhe sowie der Verwaltungsgerichtshof des Landes Württemberg-Hohenzollern mit Sitz im Kloster Bebenhausen. An ihre Stelle trat erst im Jahr 1958 der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg mit Sitz in Mannheim.
Der Vortrag beleuchtet dieses zeitgeschichtlich sehr interessante Interim der Geschichte der hiesigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, ihre Wurzeln, ihre Protagonisten, auszugsweise ihre Rechtsprechung und, soweit feststellbar, deren Bedeutung für die später vereinheitlichte Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg.
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Verein Rechtshistorisches Museum e.V.
Erbprinzenstraße 15, 76133 Karlsruhe
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